Sie haben sich für ein neues Fahrzeug entschieden oder wechseln den Wohnsitz? Dann lohnt es sich, über die Mitnahme Ihrer alten Fahrzeugkennzeichen nachzudenken. Bei einem Fahrzeugwechsel hat es Vorteile, die Kennzeichen zu behalten. Seit Beginn des Jahres 2015 steht Fahrzeugbesitzern diese Option auch bei einem Umzug innerhalb ganz Deutschlands zur Verfügung. Erfahren Sie, was es zu beachten gilt, wenn Sie Ihr altes Kennzeichen behalte wollen und wie Sie sich optimal auf den Besuch bei der örtlichen Kfz-Zulassungsbehörde vorbereiten.
Die Vorteile der Kennzeichenmitnahme
Müssen Sie bei einem Umzug oder Fahrzeugwechsel kein neues Kennzeichen anmelden, spart dies Zeit und Geld. Ziehen Sie in einen anderen Ort um, müssen Sie bei der zuständigen Behörde nur die Adressdaten ändern, nicht aber ein neues Kennzeichen anmelden. Sie sparen sich außerdem die Zeit, neu erstelle Kennzeichen in Auftrag zu geben und abzuholen. Ein Umzug ist ohnehin schon stressig, zumindest die Anmeldung neuer Kennzeichen können Sie sich also sparen. Auch die Gebühren sind je nach Meldestelle günstiger, als wenn Sie neue Kennzeichen kaufen und anmelden. Ein Termin bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle ist zwar bei Umzug oder Fahrzeugwechsel dennoch nötig, jedoch benötigen Sie dafür weniger Unterlagen, falls Sie keine neuen Kennzeichen möchten.
Das benötigen Sie für die Kennzeichenmitnahme
Vereinbaren Sie bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle wenn möglich einen Onlinetermin. Das spart Wartezeit. Bringen Sie Teil 1 der Fahrzeugzulassung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebestätigung zum vereinbarten Termin mit. Erkundigen Sie sich im Vorfeld nach Ihrer elektronischen Versicherungsbestätigung, der eVB-Nummer, und notieren Sie sich diese. Mit der eVB-Nummer bestätigen Sie, dass Sie Ihr Fahrzeug bei einer Versicherungsgesellschaft angemeldet haben und dieses über eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichert ist. Darüber hinaus benötigen Sie bei der Ummeldung noch Ihre Bankdaten für das SEPA- Lastschriftmandat. Beachten Sie, dass bei einem Halterwechsel das Fahrzeuges, keine Mitnahme der Kennzeichen möglich ist, wenn sich der Zulassungsbezirk mit dem neuen Fahrzeughalter ändert. Bei einem Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirk ist die Kennzeichenmitnahme jedoch möglich. Haben Sie selbst als Fahrzeughalter schon einmal Ihr Kennzeichen nach einem Umzug behalten, müssen Sie bei einem erneuten Wechsel des Wohnsitzes ein neues Kennzeichen beantragen.
Fazit: Ihr altes Kennzeichen zu behalten, stellt eine unkomplizierte Alternative zur Neubeantragung dar. In den meisten Fällen können Fahrzeughalter bei einem Umzug oder der Anmeldung eines neuen Fahrzeuges damit Gebühren sparen und Meldeprozesse schneller ausführen.