Wer mit dem Wohnwagen verreisen möchte kommt um ein geeignetes Zugfahrzeug nicht herum, wofür es entsprechende Kriterien zu beachten gilt. Das fängt bei der Motorisierung des Fahrzeugs an, welche der zusätzlichen Last an der Anhängerkupplung gewachsen sein muss. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei das Drehmoment des Motors, welches ein Maß für die Schubkraft des Antriebs ist. Da Dieselmotoren üblicherweise in Relation zu ihrer Leistung ein hohes Drehmoment besitzen, eignen sie sich besonders gut als Antrieb. Nach einer Faustregel sollten auf jedes PS der Motorleistung nicht mehr als 37 kg des Gesamtgewichts von Fahrzeug und Wohnwagen entfallen, das heißt umgekehrt: Gesamtgewicht des Gespanns geteilt durch 37 ist gleich die empfohlene Mindestleistung des Motors in PS. Darüber hinaus ist auch das Getriebe des Fahrzeugs von Bedeutung, wobei häufig ein Automatik-Getriebe für das Fahren mit Wohnanhänger empfohlen wird. Ein Heckantrieb ist dem Frontantrieb vorzuziehen, da die auf die Anhängerkupplung wirkende Stützlast die Kraftübertragung der Vorderachse auf die Straße vermindert. Noch günstiger ist dank gleichmäßiger Kraftverteilung ein Allradantrieb.
Neben der Leistungsfähigkeit des Antriebs müssen noch weitere Gesichtspunkte beachtet werden. So ist auch der Radstand des Fahrzeugs ein wichtiger Aspekt: Je größer der Abstand zwischen Vorder– und Hinterachse ist, umso sicherer liegt das Gespann auf der Straße. Dies spricht wiederum für größere Zugfahrzeuge, die einen deutlich größeren Radstand besitzen als ein Kleinwagen. Eine besonders wichtige Größe ist die Anhängelast, wie sie im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter dem Punkt 0.1 für ungebremste und gebremste Anhänger angegeben ist; letztere ist für das Fahren mit Wohnwagen entscheidend. Der Wert gibt die maximal zulässige Last an, welche das Fahrzeug ziehen darf. Diese ergibt sich aus der Achslast plus der Stützlast des gezogenen Anhängers. Die Stützlast wiederum ist die Kraft, die beim Betrieb mit Anhänger vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt, und darf einen vom Fahrzeughersteller angegebenen Maximalwert nicht überschreiten. Die Angabe des Wertes findet man auch auf dem Stützlastschild im Heckbereich des Fahrzeugs; bei den meisten Pkw liegt die zulässige Stützlast zwischen 50 und 100 Kilogramm. Ein weiterer Gesichtspunkt ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, das heißt sein Leergewicht plus Zuladung. Dabei ist zu beachten, dass die erlaubte Anhängelast durch das Beladen des Wohnanhängers nicht überschritten werden darf, auch wenn das zulässige Gesamtgewicht eine höhere Zuladung gestatten würde.
Doch was nutzt ein optimal abgestimmtes Gespann, wenn man gar nicht die nötige Fahrerlaubnis dafür besitzt. Die im Führerschein aufgeführte Klasse B (entspricht der Klasse 3 im alten Führerschein) erlaubt das Fahren mit einem Anhänger bis 750 kg oder darüber, insofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht 3.500 kg überschreitet und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Möchte man schwerere Wohnwagen ziehen benötigt man die Klasse BE.